Das neue Maklergesetz ab dem 23.12.2020
Die Maklerprovision wird künftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
Kurz vor Weihnachten tritt ein neues Gesetz in Kraft, das die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt. Wenn eine Immobilie mit Hilfe eines Maklers vermittelt wird, erhält dieser für seinen Aufwand eine Provision. Bisher musste häufig nur entweder der Käufer oder der Verkäufer die gesamte Maklerprovision zahlen. Ein neues Gesetz schreibt jetzt vor, dass sie zukünftig fair geteilt werden soll. Die neue Regelung tritt zum 23. Dezember 2020 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Die Auswirklungen der neuen Regelungen und was jetzt beim Kauf oder Verkauf zu beachten ist, erklärt unser Experte und Bereichsleiter Immobilien Peter Fudalej im Interview.
Peter FudalejBereichsleiter Immobilien
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Das Interview mit dem Immobilienexperten Peter Fudalej:
Frage: Herr Fudalej, was bedeutet das Gesetz über die Verteilung der Maklerprovisionen für Verkäufer und Käufer konkret?
Peter Fudalej: Das im Gesetz vorgesehene „FAIRteilungsprinzip“ legt fest, dass die Provision grundsätzlich zwischen beiden Parteien in gleicher Höhe geteilt werden muss. Ein Makler kümmert sich also aufgrund von zwei getrennten Maklerverträgen mit dem Verkäufer und dem Käufer immer um beide Parteien. Auf Basis dieser Verträge zahlt jeder jeweils nur die Hälfte der Gesamtprovision. Gegen dieses Prinzip verstoßende Maklerverträge sind unwirksam.
Frage: Hat das Auswirkungen auf die Provisionshöhe?
Peter Fudalej: Die Neuregelung der Maklerprovision definiert nur die Verteilung der Provision, nicht jedoch ihre Höhe. Diese richtet sich weiter nach dem regionalen Markt und dem entsprechenden Aufwand. Aber: Von einem Provisionsnachlass haben jetzt beide Parteien etwas! Das heißt,
verringert sich beispielsweise der Provisionsanteil beim Verkäufer, profitiert damit automatisch auch der Käufer.
Frage: Was ändert sich noch?
Peter Fudalej: Der Vorteil der neuen Regelung ist, dass wir deutlich mehr Verbindlichkeit in den Verkaufsprozess bekommen. Was bisher bei vielen freien Maklern mündlich abgesprochen oder per Handschlag vereinbart wurde, ist künftig nur noch in Textform gültig. Das bietet Planungssicherheit für alle Vertragspartner.
Frage: Gibt es Ausnahmen von der Regel?
Peter Fudalej: Das neue Gesetz regelt ausschließlich den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien kann weiterhin eine individuelle Maklerprovision vereinbart werden.
Frage: Warum sollte man überhaupt einen Immobilienmakler beauftragen?
Peter Fudalej: Ein professioneller Makler sorgt dafür, dass sich Verkäufer und Käufer entspannt zurücklehnen können. Allein die fachgerechte Einschätzung des Marktpreises einer Immobilie erfordert viel Erfahrung, Fingerspitzengefühl und Expertise. Wer hier mit einem falschen Preis startet, kann viel Geld verlieren. Die Prüfung der Interessenten sowie die Besichtigungstermine sind mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden. Und nicht zuletzt sind einige rechtliche Dinge zu beachten, die auch der Laie einhalten muss.